Leistungen für Unternehmen und für Unternehmer
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Begleitung von nationalen und internationalen Unternehmen, deren Gesellschaftern sowie organschaftlicher Vertreter und Gremien in allen notariellen Angelegenheiten.
Unternehmer und Unternehmen jeder Rechtsform und jeder Größe, also den Einzelunternehmer oder die kleinere Gesellschaft, ein mittelständisches Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe sowie den international aufgestellten Konzern, unterstützen wir bei sämtlichen Rechtsvorgängen, bei denen die Mitwirkung eines Notars sinnvoll oder gesetzlich normiert ist.
Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer im Anfangsstadium, bei der Beurkundung von Übertragungsgeschäften, bei Umwandlungen, bei Kapitalmaßnahmen sowie bei der Begebung von Kreditsicherheiten – bis hin zum täglichen Corporate Housekeeping.
Steuerberatern und anwaltlichen Beratern der Beteiligten steht der Notar gerne bereits vorab als Ansprechpartner für die Planung und Gestaltung eines Vorgangs zur Verfügung.
Themen
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Gründung - Bestand und Veränderung - Beendigung
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Kapitalmaßnahmen und Einbringungen
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Unternehmenskaufverträge
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Umwandlung - grenzüberschreitende Umwandlung
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Unternehmensverträge
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Corporate Housekeeping - Fortlaufende Begleitung von Unternehmen
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Hauptversammlung - Gesellschafterversammlung
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Finanzierung und Sicherheiten
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Unternehmensnachfolge – Vorsorge des Unternehmers
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Vererben und Erben sowie Schenkung eines Unternehmens
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Gewerbliche Immobilien
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Beglaubigungen - Apostille und Legalisation im internationalen Rechtsverkehr
Gründung - Bestand und Veränderung - Beendigung
Am Anfang steht der Gründungsvorgang und vorab dessen Vorbereitung. Nach der Gründung agiert das Unternehmen auf dem jeweiligen Markt, in vielen Fällen sind währenddessen Veränderungen des Gesellschaftsvertrages oder Änderungen der Geschäftsführung gewünscht und oft werden unternehmerische Tätigkeiten nach einiger Zeit auch wieder beendet.
Veränderungen des Gesellschaftsvertrages umfassen unter anderem Änderungen der Firma, Sitzverlegungen und auch Kapitalerhöhungen sowie Kapitalherabsetzungen. Änderungen der Geschäftsführung umfassen personelle Änderungen bei den Geschäftsführern. Die Bestellung von Prokuristen ist in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen.
In allen Phasen ist ein Notar eingebunden, der sich um den Entwurf, die Beurkundung oder Beglaubigung von Gesellschaftsverträgen, Beschlüssen, Handelsregisteranmeldungen, sonstigen Verträgen, sonstigen Erklärungen oder Vollmachten kümmert. Unmittelbar daran anschließend ist die Einreichung der Dokumentation an die zuständigen Register sowie die Abstimmung mit dem Register erforderlich.
Wir sorgen für einen rechtssicheren und klar strukturierten Vorgang und wir halten Kontakt zum zuständigen Register. Wir stimmen uns mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrem Steuerberater zu den Details ab, sollten Sie dies wünschen.
Übermitteln Sie uns gerne die Informationen zu Ihrem Vorhaben – am einfachsten digital über unsere Website oder per E-Mail.
Kapitalmaßnahmen und Einbringungen
Kapitalmaßnahmen umfassen Veränderungen der Kapitalstruktur. Vornehmlich sind hiermit Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen gemeint, wobei Einlagen im Wege der Bar- und der Sacheinlage geleistet werden können. Kapital kann von außen zugeführt werden, eine eigenkapitalstärkende Maßnahme kann aber auch aus Gesellschaftsmitteln erfolgen.
Kapitalmaßnahmen können auch in Sondersituationen gefragt sein, beispielsweise verschmelzungsbedingt oder im Zusammenhang mit der Einbringung von Anteilen an anderen Gesellschaften, um einen steuerneutralen Anteilstausch herbeizuführen. Steuerberatern und anwaltlichen Beratern der Beteiligten steht der Notar bereits vorab als Ansprechpartner für die Planung und Gestaltung des Vorgangs zur Verfügung, dies bieten wir hiermit an.
Unternehmenskaufverträge
Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens – sei es durch die Übertragung von Geschäftsanteilen (Share Deal) oder durch die Veräußerung einzelner Vermögenswerte (Asset Deal) – sorgt der Notar für eine rechtssichere und transparente Gestaltung des gesamten Transaktionsprozesses. Der Notar beurkundet den Unternehmenskaufvertrag und begleitet vorab die multidisziplinären Vorbereitungen der Transaktionsberater. In allen Phasen der Transaktion stellt der Notar einen geordneten Prozess bis zum Closing sicher.
Bei Transaktionen ist der Notar als unparteiische und kompetente Amtsperson gefragt, die verfügbar und belastbar ist und auf die sich die Beteiligten verlassen können. Diskretion und Verschwiegenheit sind selbstverständlich. Die begleitenden Themen u.a. der Finanzierung sowie des Registervollzuges decken wir ab, ebenso die nachgelagerten Maßnahmen (Post Merger Integration).
Umwandlung - grenzüberschreitende Umwandlung
Umwandlung von Unternehmen meint einerseits die Umstrukturierung von Unternehmen durch Übergang von Vermögen, vornehmlich die Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung, sowie andererseits den Formwechsel als Rechtsformänderung unter Beibehaltung der Identität. Die Arten und Unterarten bieten vielfältige Möglichkeiten. Die Vorgänge sind anspruchsvoll und sie werden noch anspruchsvoller, wenn eine grenzüberschreitende Verschmelzung oder Spaltung oder auch ein grenzüberschreitender Formwechsel vorgenommen werden soll. Bei grenzüberschreitenden Vorgängen erfolgt die Umwandlung über Ländergrenzen hinweg, wobei aus deutscher Sicht die Hinausumwandlung (outbound) und die Hereinumwandlung (inbound) denkbar sind.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei Umstrukturierungen - von kleineren Einheiten bis zu großen Unternehmensgruppen im internationalen Umfeld. Wir erläutern Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten und wir erstellen für Sie durchdachte Verträge, Beschlüsse und Verzichtserklärungen sowie die Vollzugsdokumente.
Steuerberatern und anwaltlichen Beratern der Beteiligten steht der Notar bereits vorab als Ansprechpartner für die Planung und Gestaltung des Vorgangs zur Verfügung, dies bieten wir hiermit an. Umwandlungen werden typischerweise im Vorfeld steuerrechtlich, gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich geplant. Multidisziplinäre Abstimmungen sind für uns Normalität.
Übermitteln Sie uns gerne die Informationen zu Ihrem Vorhaben – am einfachsten digital über unsere Website oder per E-Mail.
Unternehmensverträge
Unternehmensverträge umfassen vornehmlich Beherrschungsverträge und Gewinnabführungsverträge sowie die Kombination der vorgenannten Vertragsarten. Betriebspacht sowie Betriebsüberlassungsverträge sind im Vergleich weniger verbreitet. Der Notar muss den Vorgang unter anderem deshalb begleiten, da Zustimmungsbeschlüsse zu Unternehmensverträgen beurkundungsbedürftig sind und die Anmeldung zum Handelsregister erforderlich ist.
Wir sorgen für einen rechtssicheren und klar strukturierten Vorgang und wir halten Kontakt zum zuständigen Handelsregister. Beim Abschluss eines Unternehmensvertrages kommt es auf die Eintragung in das Handelsregister an, darum kümmern wir uns. Wir stimmen uns mit Ihrem Steuerberater zu den Details ab, soweit gewünscht. Übermitteln Sie uns gerne die Informationen zu Ihrem Vorhaben – am einfachsten digital über unsere Website oder per E-Mail.
Corporate Housekeeping - Fortlaufende Begleitung von Unternehmen
Unter Corporate Housekeeping versteht man die laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung eines Unternehmens bei den gewöhnlichen Abläufen. Notare stellen sicher, dass die gewünschten Maßnahmen korrekt umgesetzt und ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen werden. Die fortlaufende Beteiligung eines Notars hat den Vorteil, dass der Notar das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe aus mehreren Vorgängen kennt und das Unternehmen, die Rechtsabteilung oder die beteiligten Rechtsanwälte stark entlasten kann.
Der Einsatzbereich Corporate Housekeeping ist vielfältig und nicht abschließend bestimmt. Corporate Housekeeping umfasst zunächst die Unterstützung bei Maßnahmen betreffend die Geschäftsführer und Vorstandmitglieder, also die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern oder Vorständen, sowie die Änderung der Vertretungsbefugnis. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang die Vorbereitung und Beurkundung unterschiedlichster Gesellschafterbeschlüsse sowie die Unterstützung bei Gesellschaftermaßnahmen und bei Anmeldungen zu Registern zu nennen.
Hauptversammlung - Gesellschafterversammlung
Hauptversammlungsbeschlüsse bedürfen in vielen Fällen der Aufnahme einer notariellen Niederschrift, Gesellschafterbeschlüsse können beurkundungsbedürftig sein, zum Beispiel wenn die Satzung geändert werden soll.
Wir unterstützen gerne mit Entwürfen der gesamten Dokumentation. Wir protokollieren Hauptversammlungen Terminen für die notarielle Unterschriftsbeglaubigung im Zuge der Unterzeichnung von Handelsregisteranmeldungen und der Unterzeichnung von Vollmachten sowie mit einem zügigen Registervollzug.
Finanzierung und Sicherheiten
Die Bereiche Finanzierung und Sicherheiten sind miteinander verwoben. Von demjenigen, der eine Finanzierung benötigt, wird für gewöhnlich die Begebung einer Sicherheit verlangt. Der Notar ist im Bereich der Kreditsicherung eingebunden, wenn Geschäftsanteile als Sicherheit verpfändet oder Grundstücke als Sicherheit mit einem Grundpfandrecht belastet werden sollen. Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Kreditsicherung – von der Geschäftsanteilsverpfändung und der Bestellung von Grundpfandrechten bis hin zur Erstellung von Rang‑ und Notarbescheinigungen.
Nennen Sie der finanzierenden Bank gerne mich als beurkundenden Notar, damit die Unterlagen der Bank ohne Umwege an uns übermittelt werden. Sollten Sie die Unterlagen bereits erhalten haben, dann freuen wir uns über eine Zusendung – am einfachsten digital über unsere Website oder per E-Mail. Der Beurkundungstermin ist in der Folge schnell terminiert.
Unternehmensnachfolge – Vorsorge des Unternehmers
Die Übergabe eines Unternehmens – ob innerhalb der Familie, an Mitarbeiter oder an einen Käufer auf dem freien Markt – ist eine der wichtigsten und sensibelsten Entscheidungen im Unternehmerleben. Die Entscheidung betrifft sehr persönliche Fragen. Gleichermaßen sind steuerliche wie rechtliche Überlegungen anzustellen. Die Gedanken über die Nachfolge stehen mitunter im Zusammenhang mit der Frage, wer im Fall der plötzlichen Handlungsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall die unternehmerischen (und persönlichen) Entscheidungen treffen soll. Die Entscheidung der Frage betrifft den Bereich der Vorsorge des Unternehmers. Die Vorsorgevollmacht eines Unternehmers geht im Hinblick auf die inhaltlich zu berücksichtigenden unternehmerischen Entscheidungen über eine gewöhnliche Vorsorgevollmacht hinaus.
Eine solche Vollmacht sollte formal eine Registervollmacht sein, damit seitens des Bevollmächtigten Handelsregisteranmeldungen unterzeichnet oder Erklärungen in grundbuchtauglicher Form abgegeben werden können. Im Mittelpunkt steht für Unternehmer stets, dass die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gesichert sein muss. Jegliche Instabilität ist wirtschaftlich riskant und zu vermeiden. Wir gehen mit Ihnen Ihre Vorstellungen durch und erstellen alle erforderlichen Dokumente für Sie. Wir erläutern Ihnen die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Vererben und Erben sowie Schenkung eines Unternehmens
Klare erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen sind im Unternehmerbereich essenziell, damit der Übergang der gesellschaftsrechtlichen Entscheidungsbefugnisse mit dem Todesfall praktikabel geregelt ist. Neben der erbrechtlichen Nachfolge kommt auch eine lebzeitige Übertragung in Betracht – etwa im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch schenkweise Übertragung von Unternehmensanteilen. Dies kann steuerliche Vorteile bieten, die Motivation der nächsten Generation stärken und gleichzeitig durch gezielte Gestaltungen (z. B. Nießbrauchs- oder Stimmrechtsvorbehalte) die Position des Unternehmers absichern. Wir begleiten Sie umfassend bei der Planung und Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge, der lebzeitigen Übertragung von Unternehmensvermögen sowie bei der unternehmerischen Vorsorge.
Gemeinsam mit Ihren steuerlichen Beratern erarbeiten wir optimale Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Testament, Ihren Erbvertrag und sämtliche weiteren erbrechtlichen Bereiche. Letzteres umfasst u.a. einen Pflichtteilsverzicht, die Übertragung eines Erbteils, die Beantragung von Erbscheinen bis hin zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Vor dem Beurkundungstermin ist ein persönliches Gespräch mit dem Notar erforderlich, in dem wir Ihre Vorstellungen und Interessen sorgfältig erörtern. Der Termin kann besonders gut vorbereitet werden, wenn Sie die Informationen über die Zusammensetzung des Vermögens und die persönlichen Daten der Beteiligten vor dem ersten Gesprächstermin übermitteln, damit der Notar die grundlegende Sachlage und die Verwandtschaftsverhältnisse kennt. Dies funktioniert am einfachsten digital über unsere Website oder per E-Mail. Wir freuen uns sehr und die Sache nimmt schnell Fahrt auf, wenn uns diese Informationen zumindest teilweise vorab erreichen.
Gewerbliche Immobilien
Im Bereich gewerblicher Immobilien sorgt der Notar für eine rechtssichere und klar strukturierte Vorbereitung sowie die Beurkundung und den Vollzug der Transaktion. Zu der notariellen Begleitung gehören insbesondere die Beurkundung und der Vollzug von Grundstückskaufverträgen gerichtet auf größere Wohn- oder Gewerbeimmobilien als Asset Deal oder als Share Deal. Parallel dazu unterstützt der Notar bei den dazugehörigen Finanzierungen, hier insbesondere im Bereich der Kreditsicherung durch die Bestellung von Grundpfandrechten oder die Verpfändung von Geschäftsanteilen. Darüber hinaus begleiten wir im Bereich gewerblicher Immobilien Projektentwicklungen – von der Gründung der Projektgesellschaft über die Projektfinanzierung bis zum Grundstückserwerb - von der Planung und grundbuchrechtlichen Absicherung aller erforderlichen Rechte bis hin zur WEG‑Aufteilung (Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung) sowie dem späteren Abverkauf und dessen vollständiger notarieller Abwicklung sind wir gerne involviert.
Die Frage der Sicherung von Rechten an Grundstücken, also die Frage der Belastung des Eigentums, ist regelmäßig mit in den Blick zu nehmen, damit das Grundstück entsprechend der Planung genutzt werden kann. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihres Vorhabens. Besonders wichtig für die das Gelingen der Vorgänge im Bereich gewerblicher Immobilien ist die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Notars. Daher stellen wir die entsprechende Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Notars sicher - für Sie und für Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater. Übermitteln Sie uns gerne erste Informationen – am einfachsten digital über unsere Website oder per E-Mail.
Beglaubigungen - Apostille und Legalisation im internationalen Rechtsverkehr
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar, dass ein Dokument von einer bestimmten Person unterzeichnet wurde oder eine Kopie mit dem Original inhaltlich übereinstimmt. In dem ersten Fall überprüft der Notar die Identität des Unterzeichners, der Unterzeichner muss dafür persönlich mit einem amtlichen Ausweisdokument bei dem Notar erscheinen. Dies betrifft unter anderem den Bereich der Unterzeichnung von Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen oder Bewilligungen im Sinne der Grundbuchordnung.
Soll das Dokument im Ausland verwendet werden, dann kann es erforderlich sein, dass im Nachgang seitens der Apostillenstelle eine Apostille erteilt werden muss oder gar das Verfahren der Legalisation durchlaufen wird. Bei innerdeutschen Sachverhalten spielt dies keine Rolle. Wir bieten kurzfristige Termine zur Beglaubigung an und wir kümmern uns im Nachgang um die weiterhin erforderlichen Schritte.
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